Gerichtsurteil präzisiert Grundsätze zur Werbung mit Hotelsternen

DEHOGA Bundesverband sieht sich in seinem Qualitätsanspruch bestätigt

DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH
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Ansprechpartnerin: Stefanie Heckel

Nach dem LG Kiel und dem OLG Schleswig (Aktenzeichen 6 U 19/03) hat nun mit dem LG Lübeck ein weiteres Gericht den Grundsatz bestätigt, dass ein Hotelbetrieb mit der Abbildung von Sternesymbolen nur dann und insoweit werben darf, "wie diese Sterne dem Hotelbetrieb auch im Rahmen eines interessenneutralen und transparenten Klassifizierungssystems verliehen worden sind, bei dem die Einhaltung der Kriterien durch Kontrollen gewährleistet ist"

Ein Familienhotel an der Ostsee verwendete auf der Hotelhomepage im Zusammenhang mit dem Firmennamen ein 4-Sterne-Symbol, ohne dass ein Ergebnis einer Klassifizierung nach den Regularien der Deutschen Hotelklassifizierung vorlag. Am Ende der ebenfalls ins Internet eingestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlor sich dann der Hinweis, dass es sich hierbei um eine reine Selbsteinschätzung handele. Hiergegen hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt.

Das Landgericht Lübeck hat nun in einem Urteil vom 11.10.2005 (Aktenzeichen: 13 O 87/05) der Auffassung der Wettbewerbszentrale folgend klargestellt, dass diese konkrete Ausgestaltung wettbewerbswidrig ist, weil sie gegen das Irreführungsverbot nach den §§ 3 und 5 UWG verstößt. Hierbei bezog sich das Gericht im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des OLG Schleswig. Zwar wollte das Landgericht die Verwendung derartiger Auszeichnungssymbole auch im Rahmen einer Selbsteinschätzung nicht generell verbieten. Dann aber ist nach Ansicht des Gerichts darauf zu achten, dass im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Sternesymbol klar und deutlich der Charakter als reine Selbsteinschätzung erläutert wird. Diesem strengen Maßstab genügt die nachgeschaltete Erwähnung in den AGB nicht.

"Damit bestätigt ein weiteres Gericht unseren Anspruch, durch Transparenz und einen hohen Qualitätsanspruch den Gästen einen sicheren Leitfaden bei der Auswahl eines Hotel an die Hand zu geben", freut sich Helmut Otto, Vorsitzender des Ausschusses Hotelklassifizierung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und bekräftigt, "dass es dadurch mehr Anerkennung für die Betriebe und eine weitere Stärkung der Gäste gibt, ist ein positives Zeichen für unsere Branche."

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