Deutsche Hotelklassifizierung setzt sich gegen Markenmissbrauch von Hotelsternen zur Wehr

DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH
Am Weidendamm 1A 
10117 Berlin 

Fon: (030) 72 62 52 72 
E-Mail: scheibel​[at]​hotelsterne.eu 
Web: www.hotelsterne.eu

Ansprechpartner: Kristin Scheibel

Das ZDF hat am Dienstagabend im Rahmen seines Magazins „Frontal 21“ unter dem Titel „Falscher Glanz“ über Hotelsterne in Deutschland berichtet. Eine weitere Reportage ist für heute Abend in der Sendereihe „ZDFzoom“ angekündigt. Inhaltlich kritisiert „Frontal 21“ hauptsächlich, dass ein Viertel aller Hotels einer 1000 Betriebe umfassenden Stichprobe mit abgelaufenen oder sich gar selbst vergebenen Sternen geworben habe. Zur Sache nimmt Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH, wie folgt Stellung:

  • Hotels dürfen in Deutschland nur mit Hotelsternen werben, wenn sie diese nach einer Überprüfung anhand objektiver Kriterien durch eine neutrale Stelle zuerkannt bekommen haben. Die Deutsche Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) gewährt allen gültig klassifizierten Hotelbetrieben die benötigte Rechtssicherheit.
  • Das vom ZDF ermittelte Ausmaß illegitimer Sternewerbung scheint erheblich zu sein. Wir werden vor diesem Hintergrund unsere Eigenrecherchen intensivieren, um die Interessen klassifizierter Betriebe und unsere Markenrechte zu wahren. Mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs arbeiten wir diesbezüglich seit Jahren eng zusammen. Das ZDF bitten wir daher, seine Rechercheergebnisse ebenfalls im Detail mit der Wettbewerbszentrale oder uns auszutauschen.
  • Festzustellen bleibt aber auch, dass viele Hotelbetriebe durch ihre Darstellung mit Sternen auf Internetportalen zu diesen Wettbewerbsverstößen verleitet worden sein dürften. Diesen „Portalsternen“ liegen im Gegensatz zur Deutschen Hotelklassifizierung in der Regel keine einsehbaren und objektiven Kriterienkataloge zugrunde. Sie vermengen vielmehr subjektive Gästebewertungen mit Hardwarekriterien und sind somit selbstreferenziell. Wir fordern daher die Buchungs- und Bewertungsportale auf, ihrerseits Sternesymbole nur für nach Deutscher Hotelklassifizierung gültig klassifizierte Hotelbetriebe zu verwenden. Ein automatisierter Datenabgleich in Echtzeit kann jederzeit problemlos über eine von der Deutschen Hotelklassifizierung zur Verfügung gestellte XML-Schnittstelle erfolgen.
  • Die uns im Zuge des ZDF-Interviews Ende Mai darüber hinaus bekannt gewordenen Kritikpunkte zur Kriterienanwendung in Einzelfällen haben wir zwischenzeitlich bereits mit den zuständigen Klassifizierungsgesellschaften klären können. Die entsprechenden Anweisungen für die Prüfer vor Ort sind präzisiert worden und die Schulungsmaterialien werden nachjustiert.

Fakten zur Deutschen Hotelklassifizierung

  • Die Teilnahme an der Deutschen Hotelklassifizierung ist freiwillig. Stand heute sind in Deutschland 8.511 Betriebe gültig klassifiziert. Das Klassifizierungssystem erfreut sich somit eines ungebrochenen Zuspruchs.
  • Bei insgesamt 20.725 Hotelbetrieben in Deutschland (13.377 Hotels und 7.348 Hotels garnis; Quelle: Statistisches Bundesamt) entspricht dies einem Klassifizierungsgrad von 41,1 Prozent. Eine detaillierte Statistik und ein Verzeichnis der Betriebe ist unter hotelsterne.de verfügbar.
  • Für Marketing und Organisation der Deutschen Hotelklassifizierung ist die DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH zuständig. Die Durchführung der Klassifizierung vor Ort obliegt 16 regional zuständigen Klassifizierungsgesellschaften.
  • Jeder Betrieb wird im Zuge der Klassifizierung aufgesucht und die vom Hotelier gegebenen Auskünfte überprüft. Um die Neutralität der Bewertung zu gewährleisten, gehören den entsprechenden Kommissionen meist sowohl Vertreter der zuständigen Tourismusverbände als auch des Gastgewerbes an.
  • Die Klassifizierung gilt für drei Jahre. Bei einer dann gewünschten Nachklassifizierung findet eine erneute Kontrolle statt. Sollten während der Laufzeit der Klassifizierung berechtigte Hinweise vorliegen, dass Kriterien nicht erfüllt sind, findet ebenfalls eine Kontrolle statt.
  • Der Kriterienkatalog selbst wird in einem Intervall von fünf bis sechs Jahren im Rahmen der europäischen Hotelstars Union überprüft und an die Markterfordernisse angepasst.
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