Sterne

I. Deutsche Hotelklassifizierung

Die Sterne der Deutschen Hotelklassifizierung leuchten am Eingangsbereich der Hotels, die sich in ein international übliches Raster mit bis zu fünf Sternen haben einstufen lassen. Der Zusatz "Superior" kennzeichnet jene Betriebe zusätzlich, die in ihrer Kategorie ein besonders hohes Maß an Dienstleistungen aufweisen. Durch repräsentative Gästebefragungen wird eine sichere Grundlage für regelmäßige Anpassungen der Kriterien an die sich stetig wandelnden Gästewünsche geschaffen. Die Sterne behalten maximal drei Jahre ihre Gültigkeit.

II. Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen

Die Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen wendet sich an kleinere, konzessionierte Beherbergungsbetriebe mit nicht mehr als 20 Gästezimmern, die keinen Hotelcharakter aufweisen. Wie bei ihrer "großen Schwester", der Deutschen Hotelklassifizierung, sorgt eine strenge und regelmäßige Überprüfung der Häuser und Kriterien für eine hohe Akzeptanz der neuen Sterne am Klassifizierungshimmel in Deutschland sorgen. Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen werden in Kategorien von einem bis zu fünf Sternen eingestuft. Zur Unterscheidbarkeit der Klassifizierungssysteme für den Gast wird den Sternen stets ein "G" vorangestellt.

III. Klassifizierung für Ferienhäuser und Ferienwohnungen

Die Klassifizierung für Ferienhäuser und Ferienwohnungen bringt die vom Gast erwartete Transparenz auch in das Angebot von Ferienhäusern und -wohnungen in Deutschland. Um eine bessere Abgrenzung zu anderen Klassifizierungsergebnissen zu gewährleisten, werden den maximal fünf Sternen stets die Begriffe "Ferienhaus/Ferienwohnung" oder ein "F" vorangestellt.

IV. Klassifizierung für Ferienzimmer

Die Klassifizierung für Ferienzimmer richtet sich an nicht-konzessionierte Privatanbieter, die insgesamt über nicht mehr als neun Gästebetten verfügen. Zur Unterscheidbarkeit der Klassifizierungsresultate werden den maximal fünf Sternen stets der Begriff "Ferienzimmer"oder ein "P" vorangestellt.

V. Campingplatz-Klassifizierung

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) haben im Jahr 2000 gemeinsam mit Praktikern und Verbraucherverbänden ein Klassifizierungssystem für Camping- und Freizeitanlagen in Deutschland entwickelt. Bewertet werden die Bereiche Rezeption und Service sowie Sanitäranlagen und Standplätze. Für die Durchführung der Klassifizierung sind die Landescampingverbände zuständig.