Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit im Gastgewerbe

Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG), das erstmals einen weiten Begriff der Barrierefreiheit, der zum Beispiel auch Barrieren für seh- und hörbehinderte sowie für geistig oder seelisch behinderte Menschen umfasst, gesetzlich normiert. Für das Gastgewerbe hat das BGG im Gaststättengesetz die Bindung der Konzession an Barrierefreiheit festgeschrieben. Weiter sieht das BGG den Abschluss freiwilliger Zielvereinbarungen zwischen anerkannten Behindertenverbänden und Unternehmensverbänden vor.

Als erste bundesweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit überhaupt hat sich der DEHOGA Bundesverband gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben geeinigt. Die Zielvereinbarung über die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie wurde am 12. März 2005 anlässlich der ITB unterzeichnet und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Hoteliers und Gastronomen, die zukünftig im Deutschen Hotelführer, dem IHA-Hotelführer Hotels Deutschland oder den entsprechenden Internetplattformen www.hotelguide.de und www.hotellerie.de ihr barrierefreies Angebot darstellen möchten, müssen die vereinbarten Standards, die in fünf verschiedenen Kategorien die verschiedenen Behinderungsarten berücksichtigen, erfüllen. Ferner finden die neuen Kriterien für die Barrierefreiheit ab Sommer 2005 auch Eingang in fortgeschriebene Deutsche Hotelklassifizierung.

Die Mindeststandards der Kategorien A-E finden Sie HIER.

Nachfolgend stehen zum Download die Checklisten, mit deren Hilfe Sie die Einhaltung der Standards im eigenen Betrieb überprüfen können.

  • Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für gehbehinderte Gäste und Rollstuhlnutzer
    (Kategorien A und B)
  • Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für blinde und sehbehinderte Gäste
    (Kategorie C)
  • Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für gehörlose und schwerhörige Gäste
    (Kategorie D)

Die Piktogramme für die einzelnen Kategorien

Wenn Sie diese Piktogramme für Ihre Kommunikation nutzen, verpflichten Sie sich damit zur Einhaltung der zugrundeliegenden Standards.

Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nichtmotorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können (Kategorie A)

Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für Rollstuhlnutzer, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind (Kategorie B)

Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für sehbehinderte und blinde Gäste (Kategorie C)

Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für gehörlose und schwerhörige Gäste (Kategorie D)

Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für alle Gäste mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen (Kategorie E)

Die beteiligten Behinderten- und Wirtschaftsverbände haben damit im Sinne eines Benchmarks für den Tourismusstandort Deutschland Grundlagenarbeit vorgelegt, die behinderten Menschen das Reisen erleichtert, Hoteliers und Gastromomen die verlässliche Kommunikation ihres barrierefreien Angebots ermöglicht und letztlich zur Ausweitung eben dieses Angebots führt.